Grundpflege

Grundlegende Dinge, wie sich waschen, essen, trinken, auf die Toilette gehen sind unter Umständen für pflegebedürftige Menschen nicht mehr eigenständig möglich. Aus diesem Grund kann im Rahmen der häuslichen Krankenpflege eine Hilfestellung bei ebendiesen Tätigkeiten verordnet werden.

Im Speziellen sind mit Grundpflege die folgenden Leistungen gemeint:

  • Assistenz bei der Aufnahme von Nahrung
  • An- und Auskleiden
  • Hilfestellung beim Waschen und sonstiger Körperhygiene
  • Positionierung
  • Aktivierende Pflege
  • Reinigung des Katheters
  • Versorgung von künstlichen Ausgängen
  • Verabreichung von Sondennahrung

Weitere Leistungen

Behandlungspflege

  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

mehr zur Behandlungspflege

Betreuung

  • Einkauf von Lebensmitteln und anderen Bedarfsgütern
  • Reinigen der Wohnung und den Abwasch
  • Zubereitung und Aufbereitung von Mahlzeiten

mehr zur Häuslichen Betreuung

Verhinderungspflege

  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Unterstützung bei der täglichen Körperpflege

mehr zur Verhinderungspflege